Grundsatzerklärung der Workeno GmbH
Zur fairen und ethischen Anwerbung von Pflegefachkräften
Integrität, Fairness und Respekt sind die Eckpfeiler unseres Handelns. Wir setzen höchste Standards und arbeiten transparent und offen, um das Vertrauen unserer Kunden und Bewerber zu gewinnen und langfristige Partnerschaften zu entwickeln. Unsere ethischen Ansätze basieren auf diesen Grundprinzipien, die die Grundlage unserer täglichen Arbeit bilden. Daher verpflichten wir uns auch freiwillig an die Prinzipien des Gütezeichens "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" und dem Globalen Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften.
Diese Prinzipien umfassen:
- Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit
- Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen
- Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen
- Transparenz zu Strukturen, Leistungen und Kosten
- Nachhaltigkeit und Partizipation
- Gesamtverantwortung
Selbstverpflichtung zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice
Wir verpflichten uns, den WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel einzuhalten. Insbesondere rekrutieren wir nicht in Ländern, die auf der aktuell geltenden WHO health workforce support and safeguards list aufgeführt sind. Wir konzentrieren uns aktuell auf die Rekrutierung von Pflegekräften aus Tunesien.
Selbstverpflichtung zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards
Unsere Rekrutierungs- und Vermittlungspraktiken entsprechen den internationalen Menschenrechtsstandards, insbesondere:
- Den ILO Kernarbeitsnormen
- Den Allgemeinen Grundsätzen und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung und die Festlegung von Vermittlungsgebühren und damit verbundenen Kosten
- Den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Den internationalen UN-Menschenrechtsabkommen
Employer-Pays Prinzip
Wir verpflichten uns, keine direkten oder indirekten Vermittlungskosten von Pflegefachpersonen zu erheben. Dies gilt auch für alle unmittelbar mit der Vermittlung zusammenhängenden Leistungen. Sämtliche Kosten der Dienstleistungskette werden vom Arbeitgeber getragen.
Verzicht auf Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen
Unsere Vermittlungsverträge mit Pflegefachpersonen enthalten keine Bindungs- und Rückzahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Vermittlungskosten. Wir vermitteln auch nicht in Arbeitsverträge, die solche Verpflichtungen enthalten.
Öffentlichkeitsarbeit
Unsere Grundsatzerklärung wird öffentlich und adressatengerecht kommuniziert. Sie ist für alle Interessierten zugänglich und wird regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass unsere Praktiken den höchsten ethischen Standards entsprechen.